Bekämpfung von Cybermobbing

28.5.2021. Aktueller Hinweis auf die Bekämpfung von Cybermobbing:

Wie kann man rechtlich gegen Cybermobbing vorgehen?

In Fällen von Cybermobbing ist eine aktive Strafverfolgung möglich. Man kann Cybermobber verklagen. Ein Zivilgericht kann beispielsweise in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen erlassen.

Im Strafgesetzbuch stehen einige Gesetze, die bei Cybermobbing zur Anwendung kommen können.

  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung

  • § 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede

  • § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung

  • § 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung

  • § 240 & § 241 Strafgesetzbuch: Nötigung & Bedrohung

Besteht Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel eine Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, muss die Polizei Ermittlungen aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.

Auch hat jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Niemand muss es hinnehmen, dass Bilder oder Videos ungefragt auf Facebook und Co. gepostet werden. Hiergegen kann man mit Zivilklagen und Strafanzeigen vorgehen.

Wird eine Identität gestohlen, können Betroffene mutmaßliche Täter wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls anzeigen.

Seit 2017 gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches  ein wichtigen Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Äußerungen und Cybermobbing sein sollte.

Am 01.06. ist Internationaler Weltkindertag. Thema diesmal:„Stark im Netz – Gemeinsam gegen Cybermobbing .

https://www.arag.com/de/cybermobbing/strafen/

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