Das Platzl am Hofbräuhaus

13.9.2020. Direkt vor dem Hofnbräuhaus liegt das Platzl (Platz). Genau gegenüber gab es bis vor zwanzig Jahren ein gleichnamiges Traditionslokal. Drinnen gab es ein saftiges Touristen-Programm auf einer kleinen Bühne: Schuhplatteln, Jodeln, Fingerhakeln, Trachten-Tanz mit bayerischer Blasmusik. Die Eigentümer haben dann etwas ganz Anderes daraus gemacht: Ein „Hardrock-Café“ im amerikanischen Stil, mit Souvenirs und Hardrock-Musik. Die wird mit lauten Stahlgitarren erzeugt und gefällt nicht Jedem.

Aber die Musik hat sich längst ausgebreitet. Bei öffentlichen Stadtfesten oder auf Freizeit-Grundstücken dröhnt es längst gegen die Gäste. Beliebt ist das Wochenende. Selbst in reinen Wohnvierteln müssen die alten Leute sich den Lärm anhören. Denn das Ordnungsamt (Kreisverwaltungsreferat) verteilt die Genehmigungen, statt sie sofort abzulehnen. Denn die seit Jahrzehnten gültige Lärmschutzverordnung und andere Gesetze zur Rücksichtnahme verlangen das Verbot kompromisslos. Mancher Lokalbesitzer hat deshalb schon amtliche Schreiben bekommen, die ihm im Wiederholungsfall mit dem Entzug der Zulassung (Konzession) drohen. Sonst wird seinLaden von der Polizei dicht gemacht. Ein Szenewirt lässt wegen des Risikos seine Straßenfeste seit zwei Jahren direkt unter den Schlafzimmerfenstern von benachbarten Mietshäusern herumdröhnen, weil man ihn vom Ordnungsamt schon mehrfach mit harten Konsequenzen gedroht hat. Eine mündliche Beschwerde brachte die telefonische Auskunft: „Aus brandschutztechnischen Gründen ist die Veranstaltung nur dort möglich.“ Die brandschutzrechtliche Situation ist im ganzen Stadtviertel überall völlig gleich. Der gesetzliche Lärmschutz gilt natürlich, vor Allem für dicht besiedelte Wohngebiete. Den zuständigen Beamten muss das bekannt sein. Aber vielleicht haben sich derartige Auftritte mittlerweile doch herumgesprochen. Also kalter Kaffee von vorgestern.

Ein Besucher meinte, „Das ist ja Körperverletzung.“ Stimmt! Psyche und Körper sind eine nauflösliche Einheit. Für Alte und Kranke ist das ein Angriff auf ihre Gesundheit. Eine betroffene Ladenbesitzerin mit sinkender Kundschaft meinte, „Der Stadtteil wird immer schlimmer und abstoßender.“ Die Mehrheit benimmt sich aber so zurückhaltend, dass es keine Klagen gibt. Es sind alt eingesessene, lange dort schon lebende Münchner Arbeiterfamilien, die zu Recht ihre Ruhe haben wollen.

Aber in Zukunft wird das Alles ja besser! Die Sündenliste ist noch länger, aber das ist nicht an einem einzigen Tag erledigt und abghakt. Die Gentrifizierung, die Vertreibung der einfacen Leute durch reiche Finanzinvestoren, hat schon den Skandal um das historische „Uhrmacherhäusl“ ausgelöst. Der kleine, denkmalgeschützte Handwerker-Bau, wurde verkauft. Der neue Besitzer wollte das Gebäude in der Höhe stark vergrößern, trotz aller Verbote in der Baugenehmigung. Der Oberbürgermeister selbst gab empörte Interviews. Doch die für Begenehmigungen verantwortliche, nachgeordnete Lokalbaukommission warnte vor langen und teuren Shadensersatzprozessen. Wer eine Baugenehmigung hat, kann darauf pochen. Oder Schadensersatz verlangen. Wenn die Baugenehmigung fehlerhafte Lücken hat. Im konkreten Fall wurde jedoch ausdücklich der Denkmalschutz erwähnt, also die wichtigsten Verbote und Auflagen der Baugenehmigung nicht beachtet. Null Prozess-Risiko für die Stadt! Zwischendurch wurde zwar die Schuld auf eine ausländische Abrriss-Firma geschoben. Aber die ist längst Pleite, und deren Eigentümer einfach verschwunden. Ihn zu ermitteln, wäre dank europäischem Datenaustausch leicht. Aber es gelang nicht. Also bleibt es weiter bei den anderen.

Wie der Zirkus weiterging, weiß ich nicht, mische mich auch in solche Mauscheleien überhaupt nicht ein. Andere Themen in diesem Blog sind viel wichtiger. Man kann sie rechts unten auf dieser Seite finden. Aber immer nur die Augen schließen, wenn andere ihre Angriffskriege gegen den Rest der Welt beginnen, das geht gar nicht immer. Denn die bereits genannten beiden Fälle sind kräftige Fusstritte gegen jede Gemeinschaft.

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Zu den folgenden, aktuellen drei Zitaten:

Persönliche Details werden hier, grundsätzlich nicht veröffentlicht. Nur der Inhalt zählt:

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Betreff: Einzelne Rückantwort – zur Lärmbelästigung in München

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hier ein Hinweis auf zwei aktuelle Artikel meiner Webseite: 

Gern erwarte ich Ihre kurzfristige Rückantwort. 

Mit freundlichen Grüßen …

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Sehr geehrter Herr …, 

danke für den Hinweis zu Ihren Artikeln.

Ich schließe mich Ihnen an, dass Konzerte wichtig sind.  

 Ihre sehr pauschale Klage über Lärmbelästigung steht m.E. zu dem Wunsch nach mehr Konzerten etwas in Widerspruch. Ich denke einmal im Jahr (dieses Jahr gar nicht) kann man sogar ein Straßenfest „ertragen“ – ich nehme an darauf zielten Sie in dem ersten Artikel ab. 

Man kann die Meinung haben, dass Musik nur in lärmgeschützten Konzertsälen und Clubs stattfinden darf. Außen bleibt dann „nur“ der Verkehrslärm übrig, wo sich fast kein Kfz-Hersteller um Lärmreduktion bemüht. Ich denke es ist ein schöneres Leben wenn man – hin und wieder – Kultur im öffentlichen Raum ermöglicht. Gerade im Corona-Jahr ist das doch geboten, wenn auch im sehr viel kleineren Rahmen. In dem Punkt würde ich Ihrem Artikel daher widersprechen. 

Vielleicht sieht man sich ja ….. 

 Schöne Grüße,

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…  Sehr geehrte…

leider haben Sie mich völlig missverstanden.

Konzerte, ganz pauschal, besuche ich zwar auch.
Aber wenn diese Musik nicht Jedem gefällt und dabei auch noch viel zu laut ist, gehört sie nicht in die Öffentlichkeit, ausdrücklich nicht.

Man hört sie, ausgerechnet  im Corona-Jahr,  auch innerhalb der Wohnhäuser. Das geht gar nicht.
Hier handelt es sich um verbotene Lärmbelästigung-

So etwas darf  auch das zuständige Kreisverwaltungsrat gar nicht genehmigen, vor Allem nicht in einem überwiegend reinen Wohnviertel, mit vielen älteren Leuten.
Ihr privater Geschmack spielt dabei keine Rolle. Sie müssen an die Allgemeinheit denken, vor Allem an die älteren Leute.
Bitte teilen Sie das auch den Veranstaltern in Ihrer Nähe mit.

Seit der Veröffentlichung meines Artikels gab es, bisher allerdings keinen Grund zu klagen. Das müssen, auch Sie als Mitarbeiter …,  aktiv unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

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