18.7.2019. Im September 2017 wurde in Giesing das kleine „Uhrmacherhäusl“ abgerissen, das unter Denkmalschutz stand und Teil eines historischen Ensembles alter Häuser war. Laut Baugenehmigung durfte der Eigentümer nur renovieren, aber dann begann eine Baufirma, das Gebäude abzureißen. Die Stadt erließ einen Verpflichtungsbescheid, damit das Haus wieder genauso aussah wie vorher. Dagegen klagte der Eigentümer.
Vorgestern fiel das Urteil. Obwohl die Richterin persönlich bei einem Ortstermin einen Tag vorher anwesend war, entdeckte sie jetzt einen nebensächlichen „Verfahrensfehler“ und machte ihn zur Grundlage ihres Urteils. Demnach hätte die Stadt die Baufirma verklagen müssen. Das ist falsch.
Die Baufirma war nur „Erfüllungsgehilfe“ und erfüllte nur den immer wieder gewünschten Abriss. Auch wenn der Eigentümer nicht den direkten Auftrag gab, ist das im konkreten Zusammenhang unwichtig. Er war auch bei der Verhandlung vorgestern nicht zu Kompromissen bereit, zum Beispiel die Genehmigung eines zusätzlichen Stockwerks, das den vorherigen Gesamteindruck nicht so sehr gestört hätte. Den „Denkmalschutz“ hätte er der Baufirma selbst rechtzeitig erklären müssen, denn dabei handelt es sich um einen allgemein bekannten Begriff.
Jetzt ist die Stadt in heller Aufregung. Oberbürgermeister Dieter Reiter kann das Urteil gar nicht fassen. Muss er auch nicht. Denn es ist falsch. Jetzt muss die Stadt nur noch fristgerecht Berufung einlegen. Bis zur Endstation am Bundesgerichtshof oder am Europäischen Gerichtshof wird es gar nicht kommen. Man muss die Baustelle nur absichern und ungenehmigte Veränderungen verhindern.
Der Verwaltungsdirektor der zuständigen Lokalbaukommission (LBK ), Thomas Kramer, überlegt auch noch gründlich. Dabei hat in diesem Fall seine Behörde keinen Fehler gemacht. Es gibt außerdem noch die Bürgerinitiative „Heimat Giesing“, die immer wieder Flagge zeigt und protestiert. Aber einen Prozess in der ersten Instanz zu verlieren, ist alltäglich. Dafür haben wir die Berufungsgerichte und die Öffentliche Meinung, zum Beispiel die Lokalzeitungen, die gestern umfangreich berichteten. Auch das zuständige Planungsreferat sollte schnell aktiv werden, weil sonst ein Präzedenzfall entsteht mit verlockender Signalwirkung für Andere. Der schwere Verstoß gegen den Denkmalschutz ist auch hier für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Nebensache.
Denn die Luxus-Sanierung alter Wohngebäude ( Gentrifizierung ) ist in München kein Einzelfall. Giesing war immer schon ein Arbeiterviertel für Leute mit geringem Einkommen. Was in der Altstadt längst geschehen ist: Die Unbezahlbarkeit von Immobilien ist längst geschehen. Das darf nicht die gaue Stadt überfluten, wird aber oft öffentlich mit Phrasen zerredet statt einfach die vorhandenen Gesetze anzuwenden und durchzusetzen.
Und da ist Vieles änderungsfähig und reformbedürftig.
Zur Zeit erlaubt die Satzung der Stadt München sogar den Beginn von Bauarbeiten um 7.00 Uhr morgens, mitten in Wohngebieten und mit Baulärm direkt neben den Schlafzimmern. In den einzelnen Baugenehmigungen fehlen sogar entsprechende Auflagen und klare Verbote. Das Kreisverwaltungsreferat ist immer zuständig für ruhestörenden Lärm, nicht nur bei Gestastätten, die leicht bei Verstößen ihre Konzession verlieren können. Doch bei Baustellen erklärt sich die – immer noch zuständige – Behörde einfach für unbeteiligt und verweist nur an die Lokalbaukommission, die aber auch nicht immer sofort eingreift. Eine derartig einseitige Begünstigung der gewerblichen Bauindustrie mit ihren hohen Gewinnen und den auftraggebenden Finanzinvestoren ist von der Inneren Revision der Stadt zu überprüfen, jetzt schon rechtswidrig und deshalb unwirksam. Betroffene Gebäude sind als Schwarzbauten einzustufen und dürfen erst gar nicht errichtet werden.
Dazu gibt es bereits eine umfangreiche Korrespondenz. Aber die Aufregung um das eine „Uhrmacherhäusl“ ist völlig unglaubwürdig und muss für alle ähnlichen Fälle gelten. Das findet man auch im Beitrag vom 13.9.20 über „Das Platzl am Hofbräuhaus“ . So ging es tatsächlich dort zu:
https://luft.mind-panorama.de/das-platzl-am-hofbraeuhaus/
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