15,10.2020. Versicherungen wollen viel Geld verdienen, aber nicht unbedingt ausgeben. Darum ist das Kleingedruckte im Vertrag wichtig. Da steht zum Beispiel drin, wofür sie NICHT zahlen. Oder nur bei einer höheren Abrechnung mit dem Kunden. Selbst da geht es manchmal knallhart zu. Allgemeine Nebelkerzen sind sehr beliebt. Für Materialschäden wird zwar gezahlt, aber nicht für alle.
Wenn einer selbst eine hässliche Vase auf den Boden wirft, kann er das zwar einem Besucher in die Schuhe schieben. Aber dann schlagen die Computer schon Alarm. Wie oft hat sich das schon wiederholt? Wer sind die Beteiligten, mehrmals die Gleichen – oder sogar alte Freunde? Dann gehen Privatdetektive los und schauen sich vor Ort um, natürlich unauffällig. Oder auch absichtlich auffällig, damit irgend etwas Verdächtiges endlich auffällt. Da kann man sogar nachhelfen. Wer Polizisten nicht gefällt, kann schon einmal erleben, dass sie ihm kurz auf die Füße treten und er, im automatischen Reflex hochzuckt. Das heißt dann „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Das geht gar nicht. Oder sie haben es schon zu oft ausprobiert.
Dann steht es im Computer, zur Information für alle Mitarbeiter. Wer Andere überwacht, kann selbst auch überwacht werden. Von übergeordneten Ebenen, die darauf spezialisiert sind. Und eine Zeit abwarten. Aber auch nicht zu lange, denn alle Ermittlungen müssen nach ein paar Monaten vollständig abgeschlossen sein, sonst geht es wieder ganz von vorn los, mit einem Riesen-Aufwand, aber – nach den Gesetzen – mit ganz anderen Beteiligten. Und alle Protokolle müssen noch einmal, ganz neu geschrieben werden.
Erst dann darf das Gericht sie in einem richtigen, langen Prozess verwenden. Oder das ganze Verfahren endgültig einstellen, denn manchmal dauert das Ganze so lange, dass es schon verjährt ist. Verdächtige müssen, bis zu einem rechtskräftigen Urteil, nach der gerechten Durchleuchtung durch mehrere unabhängige Instanzen, vorher immer behandelt werden wie Unschuldige, also gut. Nicht durch Belästigungen oder andere Übergriffe.
Natürlich gilt dabei das Recht auf freien Zugang zu allen Informationen, vor Allem im Internet. Auch bei der Prüfung der Akten durch Betroffene selbst. Gerüchte sagen, dass dann, vorher belastende Dokumente vernichtet werden. Aber meistens sind auch das elektronische Dokumente. Sie werden oft sogar an Unbefugte, verbotenerweise einfach weiter gegeben.
Dann kann sie Niemand mehr endgültig löschen, denn Experten können auch das wieder sichtbar machen. Bei Beamten gibt es dann ein sofortiges Hausverbot, vorläufigen Urlaub bis zur restlosen Klärung und ein förmliches Disziplinarverfahren, mit dem Ziel der endgültigen Entfernung aus dem Dienst. Das einmal rollende Rad kann Niemand mehr einfach stoppen. Außerdem winken noch hohe Entschädigungskosten und Schadensersatz-Zahlungen, wie Gespenster aus schlechten Kinofilmen, die es aber in der Realität nicht nur ein einziges Mal gibt. Sondern viel zu oft.
Das sind falsche Sicherheiten, die sehr viel Zeit und Geld kosten können. Das steht sogar in allen Zeitungen, aber allein in Lokalen wird auch viel gequatscht. Und neugierige Mithörer sind immer dabei.
Auch diese Hinweise sollen nur vor Schaden bewahren. Zu Berufsfahrern habe ich manchmal gesagt. „Wir haben gar keine Lust, euch ständig zu kontrollieren. Aber wenn ihr mit Alkohol am Steuer erwischt werdet, hilft euch Keiner mehr.“ Das hat den Fahrern gefallen, weil es deutlich war. Aber eines Freitag nachmittags rief mich Einer im Büro an: „Ich kann nicht zur Arbeit kommen.“ „Warum?“ „Die Polizei hat gerade meinen Führerschein kassiert.“ Ich habe dann noch für einen Ersatzfahrer gesorgt. Aber die weitere Geschichte übernahmen genau diejenigen, die auch dafür gut bezahlt werden. Wenn sie selbst gut sind. Selbstverständlich ist das nicht.
Junge Leute tippen in ihren Stammlokalen gern auf Smartphones herum oder machen damit unauffällig, verbotene Privatfotos von fremden Gästen, die sie dann bearbeiten, also fälschen und im Internet kursieren lassen, auch Videos, die dann von Unbekannten abgefangen werden.
Auch private Security-Firmen dürfen das nicht. Fallen sie auf, gefährden sie damit ihre eigene berufliche Existenz und die ganze Firma.
Das kann sehr teuer werden, Aktuelle, nicht erlaubte Programme können die Telefon-Gewohnheiten von Fremden, also deren laufende Wiederholungen, speichern und für streng verbotene Schnüffeleien, für Bewegungsprofile missbrauchen. Dann wartet am Ziel des Opfers schon ein gemeinsam kicherndes Empfangskomitee, teils durch billige Verkleidungen und Perücken getarnt. In solche Fällen darf Jeder ganz genau so reagieren und damit den Behörden ganz schnell gute Beweise, per Mail liefern.
Jeder Beamte ist selbst zum Protokoll einer schriftlichen Anzeige, ausnahmslos verpflichtet. Er darf sie aber nicht selbst bewerten oder abwimmeln, sondern das ist nur die Sache von Volljuristen bei der Staatsanwaltschaft, die auch ihre eigenen, begründeten Beurteilungen direkt an die geschädigten Personen, wegen deren vorherigen Anzeigen, schicken muss. Diese Begründungen der Behörden sind manchmal auch lückenhaft. Das kann aber jeder Anwalt prüfen und dann aktiv werden.
Die Täter-Zahlen und die Täter selbst kann man leicht ermitteln, wenn Suchmaschinen alle heimlich zugeschalteten Geräte identifizieren. Anscheinend wird das bisher nur unvollständig gemacht, obwohl ein einziges Computer-Spezialprogramm dafür reicht. Das würde das Klima, die Atmosphäre im ganzen Staat verbessern, zugunsten der ahnungslosen Opfer.
Bei Auffälligkeiten müssen vollautomatische Pflicht-Meldungen solch eines wichtigen Spezial-Programms sofort alle Opfer alarmieren, nicht erst nach langen Bürotagen der überlasteten, zuständigen Bearbeiter.
Im meisten gefährden sich Privatleute selbst, wenn sie in fremden Computern oder Telefonaten herum spazieren. Das ist nicht schwer. Aber die Verletzung der persönlichen Nachrichten-Geheimnisse ist wie ein schwerer Einbruch. Selbst die Polizei braucht dafür eine schriftliche richterliche Genehmigung, die aber nicht unbegrenzt wiederholt werden darf, sich dazu meistens auf angreifbare Gutachten stützt. Beide genannten Schwachstellen können Fehler erzeugen und müssen jederzeit, auf Wunsch den Betroffenen gezeigt werden, zur Überprüfung durch eigene Anwälte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Trotzdem staunt man darüber, was für riesige Wissenslücken es gibt, auch bei Profis. Darum findet man hier laufend viele Artikel zu diesem Thema, zum Beispiel gleich unter diesem Text.
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