Totalüberwachung

15.10.2015. Gestern lief im Ersten Programm um 20.15 Uhr der Film „Unterm Radar“, mit Heino Ferch als Ermittlungsbeamten.

http://www.ardmediathek.de/tv/FilmMittwoch-im-Ersten/Unterm-Radar/Das-Erste/Video?documentId=31101816&bcastId=10318946

Es ging um einen Terroranschlag in Berlin, bei  dem eine junge Frau und ihre arabischen Bekannten unter Verdacht gerieten.

Außerdem verdächtigte das Bundeskriminalamt ihre Mutter als Mitwisserin. Ihre Unschuld stellte sich recht schnell heraus, aber trotzdem wurde sie massiv überwacht.

In der Privatwohnung wurden Mikrofone und Videokameras versteckt. Außerdem wurde die Wohnung vorher sicherlich durchsucht, das Telefon abgehört und der persönliche Internetanschluss observiert.

Immerhin wurde sie sogar  über den Verdacht informiert, was nicht selbstverständlich ist, aber nach der Strafprozessordnung zwingend vorgeschrieben ist. Sie hatte außerdem eine Rechtsanwältin ihrer Wahl zur Seite.

All das musste rasch zu dem logischen Ergebnis führen, dass sie sie schuldlos war, und die Überwachung hätte dann eingestellt werden müssen. Auch das ist in der Realität nicht selbstverständlich., aber völlig rechtswidrig.

Während der eine Ermittlungsbeamte (Heino Ferch) immer nachdenklicher wurde und sich schließlich auf die Seite der Frau stellte, entwickelt sein Kollege eine geradezu besessene Energie, sie weiter auszuspionieren.

Schließlich fand sie eine der versteckten Videokameras in ihrer Wohnung und zertrümmerte sie mit einem Hammer. Da wurde es auf dem Monitor des Überwachers plötzlich dunkel. Nicht sehr  realistisch, weil die Geräte heute so klein sind, dass ein normaler Mensch sie nicht mehr entdecken kann.

Kürzlich wurde eine Folge der englischen Krimiserie „Inspektor Barnaby“ im Fernsehen gezeigt, bei der ein missgünstiger Bürger bei seiner Nachbarin ein Mikrofon in ihrem Schlafzimmerradio versteckte. Gleichzeitig baute er einen Mini-Lautsprecher  ein, der Geräusche erzeugte wie  den Klang von Fußtritten auf der Treppe, wenn sie allein im Haus war. Damit versetzte er sie in Angst und Schrecken. Jede Form des Psychoterrors ist ein Verbrechen, da Körper und Psyche eine Einheit sind und es sich also um Varianten der Körperverletzung handelt. Außerdem konnte der Täter über das versteckte Mikrofon  Gespräche mit Besuchern belauschen, die der Mithörer anschließend in ihrem Garten ermordete, um ihr auch noch die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Das alles ist nicht neu, aber der Film „Unterm Radar“ gestern zeigte, dass es sich nicht um seltene Einzelfälle handelt, sondern systematisch, im Fall eines bloßen Verdachts, die Totalüberwachung einsetzte, mit Methoden, die verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Privatsphäre massiv verletzen.

Kürzlich berichtete die Presse, dass sogar die Journalisten der „Spiegel“-Redaktion ausspioniert wurden und zwei Blogger. Da geht es nicht nur um Pressefreiheit, sondern auch um die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit.

Jede Überwachung muss von einem Richter genehmigt werden. Aber nach dem Film diskutierten die Gäste der Talk-Show „Anne Will“, dass die Richter angeblich überlastet seien und Genehmigungen ohne gründliche Prüfung  recht schnell zu bekommen seien. Manchmal werden auch immer wieder die gleichen Gutachter eingeschaltet, die gegen üppiges Honorar genau die Ergebnisse liefern, die sich der Auftraggeber wünscht. Nicht auszuschließen ist auch, dass Beweise manipuliert werden oder entlastende Details verschwiegen werden.

Da es sich um schwere Rechtsverstöße handelt, sind es gerade die Führungskräfte, die solche Vorfälle verhindern müssen. In dem Film gestern sagte der Abteilungsleiter nur zu den beiden: „Ich gebe euch freie Hand.“

Doch das ist riskant. Zur Zeit zeigt sich beim Volkswagen-Skandal, dass ein Computerprogramm zur Messung der Abgaswerte anscheinend vorsätzlich manipuliert wurde. Die leitenden Ingenieure und die beteiligten Manager werden jetzt von mehreren internationalen Anwaltskanzleien durchleuchtet. Zu rechnen ist mit Strafzahlungen und Entschädigungen in Milliardenhöhe. Bei vorsätzlichen Straftaten gibt es keine Leistungspflicht für die Haftpflichtversicherungen der Führungskräfte. Falls der Volkswagen-Konzern zahlen muss, ist er auch verpflichtet, die Verantwortlichen persönlich  auf Schadensersatz zu verklagen.

Im Zeitalter des Internets sind Spuren auch noch Jahre später zurückzuverfolgen. Mails, Dateien, Besprechungsprotokolle können zwar von Einzelnen gelöscht werden, aber wer sie vorher  bekommen hat, ist nicht mehr überschaubar. Auch nicht, dass Unberechtigte mitgelesen und sich Kopien erstellt haben. Je größer der Kreis der Mitwisser ist, desto leichter wird die Aufklärung. Auch wenn Privatfirmen Aufgaben übernommen haben, für die der Staat zuständig ist, bei dem Verschwiegenheitspflicht und Gesetzestreue zu den wichtigsten Pflichten gehören, auf die auch Jeder einen Amtseid leisten muss.

Morgen will der Bundestag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschließen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits Bedenken wegen der Verletzung von Menschenrechten angemeldet. Selbst wenn zunächst nur Metadaten gespeichert werden (Telefonnummern, Dauer von Gesprächen, Standort des Handynutzers),  so lädt die anlasslose Massenspeicherung aller Nutzer zum Missbrauch ein.

Hier findet man noch mehr zum Thema

„Die Grenzen des staatlichen Machtrausches“

https://luft.mind-panorama.de/category/5-die-grenzen-des-staatlichen-machtrausches/

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