9 a. Schutz privater Daten

1.1.2020. Täuschung und Betrügereien gibt es hier nicht. Aber auch keine absichtlichen  Versuche, Irgendjemand zu belästigen oder zu schaden.

Deshalb werden nur die Namen öffentlich bekannter und zitierter Personen genannt, die man in jeder Zeitung findet. Alle sonstigen Personen und Orte sind verschlüsselt. Falls trotzdem ein Fehler passiert, kann man das über die Startseite mitteilen, unter dem Titelbild, oben ganz links

Eine Zensur findet nicht statt. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind immer zu beachten. Dazu gehört  auch der freie Zugang zu Informationen (Internet), die im nachweisbaren Bedarfsfall der Staat selbst finanzieren muss, im Voraus. Das Internet ist deshalb ein zentrales Grundrecht, auch in Gefängnissen. Wenn Jemand das nicht bezahlen kann, muss sämtliche  Kosten der Staat übernehmen, im Voraus.

So ergibt sich das, zweifelsfrei aus unserer staatlichen Verfassung, dem Grundgesetz von 1949. Das wird außerdem geschützt,  durch die Verbote unserer Strafgesetze. Zentrale Verpflichtung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“   So einfach steht es,  ausdrücklich  in der Verfassung. Das ist  ein generelles Verbot für staatliche Übergriffe und Gewalt. Geheime Sondergesetze darf es dabei gar nicht geben, auch wenn sie von Ministern unterzeichnet sind.  Einzelheiten findet man in  der Spalte ganz  rechts, durch Anklicken  der  gekennzeichneten Themen.