27.10.2020. Unterwasserkameras liefern heute gestochen scharfe Farbfotos von den unzugänglichsten Tiefen der Ozeane. Man kann, durch Spezialschweinwerfer, den Lebewesen zuschauen, die ganz ohne Tageslicht auskommen. Das sind ungewöhnliche Arten, wert für viele, bereits vorhandene Bildbände.
Das ist Realität. Genauso scharf können Bilder im Gedächtnis sein. Dafür braucht es Voraussetzungen: Konzentration. Meditation. Das funktioniert sogar in überfüllten Zügen, wenn man selbst abschalten kann und die Nebensachen verschwinden. Das nächste ist Lebenserfahrung. Da sind Bilder gespeichert, die angeblich längst vergessen waren, aber nur auf ein Signal, ein Stichwort warten, um wieder lebendig zu werden. Das Gedächtnis merkt sich keine Nebensachen. Also hängen selbst an Rätselbildern die Schlüssel für wichtige Türen. Die hat Sigmund Freud gefunden. Das Dritte ist der Wegfall von Ablenkungen. Das ist keine optische oder akustische Dimension, sondern die Fähigkeit, Wichtiges und Unwichtiges zu trennen. Das ist das größte Problem der wissenschaftlichen Spurenauswertung, der Forensik. Selbst Computer können Millionen von Daten liefern. Wenn dabei nicht Programme verwendet werden, die filtern und aussortieren, sind sie wertlos. Natürlich nicht Alles Mögliche aussortieren, sondern gezielt, mit Rechenformeln (Algorhythmen) und Vergleichen.
Es ist kein Zufall, dass nach vielen Lebensjahren sich die „Unterwasserbilder“ deutlicher zeigen. Das Gedächtnis speichert und lernt durch Vergleiche, wann Fehler entstehen. Die sogenannte, gelassene „Altersweisheit“ ist ein mögliches Ergebnis, allerdings nicht bei Jedem.
Früher habe ich oft mit Polizisten und Ermittlern gesprochen und dabei entdeckt, dass sie dafür keine Spezialkenntnisse hatten. Auch Gutachter und Gerichte haben das gleiche Problem. Ergebnis sind schwere Falschbewertungen und Urteile, mit schädlichen Folgen. Für die Betroffenen, aber auch für den offensichtlichen Vertrauensverlust, in die Fähigkeiten des Staat, Selbst Ermittlungsfehler werden ignoriert. Die zeitlichen Grenzen, die in internen Anweisungen und sogar in Einzelgesetzen, einfach nicht beachtet werden. Denn nach ein paar Monaten müssen gerichtlich verwertbare Ergebnisse vorliegen. Oder das ganze Verfahren muss völlig neu beginnen. Oder eingestellt werden. Unterwegs entstehen Schleifspuren. Übergriffe oder die Überbewertung falscher Zeugenaussagen und Dokumente.
Erkennbar sind die Auffälligkeiten an fehlender Logik und offensichtlichen Regelverstößen der aufdringlichsten oder raffiniertesten Wichtigtuer. Das können Computerprogramme ganz schnell erledigen, wenn sie mit den Auffälligkeiten gefüttert werden, die vollautomatisch ausgewertet werden. Das Ergebnis kann dann nicht mehr aus Schlamperei bestehen, sondern ist neutral nachprüfbar.
Eigentlich. Die Praxis sieht ganz anders aus. Verstaubte Aktenordner, die noch nicht einmal digitalisiert wurden. Falsche Bewertung der Details. Arroganz gegenüber Zeugen, die manchmal barsch abgefertigt werden. „Sie haben jetzt noch zehn Minuten Zeit!“ Das geht gar nicht, weil dann wichtige Teile verschwinden oder gar nicht bekannt werden. Darum muss jede Anzeige schriftlich protokolliert werden und dem Zeugen oder Verdächtigen zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt werden. Videos mit versteckten Kameras sind kein Ersatz dafür. Einmal erzählte mir, ein völlig Unbefugter, am Fall gar nicht Beteiligter, Details von solchen Aufnahmen. Peinlich. Alle Anzeigen müssen, ohne jede Bewertung, an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Dort entscheiden Volljuristen über die weitere Bearbeitung. Sie können auch Fehler machen, aber das ist wieder die Aufgabe der ordentlichen Gerichte, in öffentlichen Prozessen. Geheimverhandlungen sind in unserem Staat verboten, auch wenn Manche das nicht glauben. Selbst beschlossene Gesetze können das nur ändern, wenn man unsere Verfassung vorsätzlich bricht: Das Grundgesetz. Geändert werden kann das nur mit einer klaren Zwei-Drittel-Mehrheit im Berliner Bundestag. Sonst gar nicht. Aufpassen werden dabei viele Beobachter, Zunächst kann ausschließlich, nur die Bundesregierung, als Einzige über das ganze Land entscheiden. Dabei finden viel zu viele Besprechungen statt, obwohl die Rechtslage klar ist.
Aus vielen Zeitungskommentaren liest man etwas ganz Anderes, weil dort große Wissenslücken bestehen.
Die aktuelle Corona-Krise führt zu Übertreibungen. Verletzt werden, zu oft das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit. Jetzt streiten Alle auch noch über das „Beherbungsverbot“. Einzelne Länderregierungen entscheiden dabei selbständig, ob Durchreisende, auch Urlauber außerhalb der bisherigen Landesgrenzen, Hotels aufsuchen dürfen. Natürlich dürfen sie. Sonst müsste man bundesweit, die ganze Gastronomie schließen. Werden dabei vorrangig, nur Ländergrenzen zum Maßstab, bremst man den freien Reiseverkehr. Gut für die triumphierende Konkurrenz. Schlecht für die garantierte Gleichbehandlung im Grundgesetz.
Unter diesem Text kann man noch viele Artikel zu Beurteilungsfehlern lesen.
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